Öffentlichkeitsarbeit
In Druckerzeugnissen, Informationsmaterialien, Pressemitteilungen, Präsentationen und ähnlichen Unterlagen sowie bei der Gestaltung von Internetauftritten, die im Zusammenhang mit einer geförderten Maßnahme aus Mitteln des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz stehen, ist auf die Förderung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, hinzuweisen.
Hierzu kann die in der Anlage beigefügte Vorlage genutzt werden.
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