Startschuss für Sächsischen Gründerinnenpreis 2017
Sachsens Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, hat am 23. August 2016 das Bewerbungsverfahren für den „Sächsischen Gründerinnenpreis 2017“ gestartet. Bis zum 31. Oktober 2016 können sich Unternehmensgründerinnen für den Preis bewerben. Der Preis wurde erstmals geöffnet
„Unser Ziel ist es, mehr Frauen zum Gründen zu ermutigen und gute Beispiele zu zeigen“, erklärt Petra Köpping. „Deshalb haben wir den Preis erstmalig für Eigenbewerbungen geöffnet, um mehr Frauen ansprechen zu können. Die Frauen in Sachsen meistern selbstbewusst und klug ihr Leben, das wollen wir noch deutlicher zeigen.“
Die vom Statistischen Landesamt erhobenen Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache : Bereits 35 Prozent der obersten Führungskräfte in sächsischen Unternehmen sind weiblich. Und in keinem anderen Bundesland sind Frauen so häufig erwerbstätig wie in Sachsen – sie machen hier 47 Prozent (2014) aller Erwerbstätigen aus.
Ausbaufähig ist jedoch der Anteil sächsischer Frauen im Bereich der Unternehmensgründung und Selbstständigkeit. Ihr Anteil liegt bei rund acht Prozent, bei den Männern sind es 13 Prozent. „Hier wünsche ich mir eine Steigerung, denn Frauen gründen zwar anders, aber langfristig gesehen genauso erfolgreich wie Männer“, sagt Staatsministerin Petra Köpping. „Ich bin froh über alle, die sich schon auf den Weg gemacht haben und ihre Ideen in einem eigenen Unternehmen umsetzen. Gründerinnen sind Vorbilder für viele Mädchen und Frauen, die in der Ausbildung sind, studieren, noch mit dem Gedanken einer Gründung spielen oder bereits konkrete Schritte planen“.
Ein positiver Trend ist laut KfW Gründungsmonitor 2015 zu verzeichnen. Der Gründerinnenanteil ist in Deutschland von 33 Prozent (2014) auf 41 Prozent (2015) gestiegen ist. Von dieser Dynamik profitiert auch Sachsen.
Bewerbungsbedingungen
Bis zum 31. Oktober 2016 können sich Frauen bewerben, die sich innerhalb der vergangenen sieben Jahre in Sachsen selbstständig gemacht und ihr Unternehmen erfolgreich am Markt etabliert haben. Dazu zählen Neugründungen ebenso wie Unternehmensübernahmen. Es können auch Vorschläge eingereicht werden. Im Anschluss sichtet und bewertet eine Jury die Bewerbungen. Die Verleihung des Sächsischen Gründerinnenpreises 2017 erfolgt am 20. Januar 2017 auf der Messe KarriereStart in Dresden im Rahmen einer Festveranstaltung.
Über den Preis
Mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis ist der Freistaat deutschlandweit Vorreiter. Er ist der einzige staatliche Gründerwettbewerb, der explizit Frauen für unternehmerisches Engagement ehrt. Den ersten Sächsischen Gründerinnenpreis hat Sachsens Staatsregierung im Jahr 2008 verliehen. Seitdem haben neun Unternehmerinnen aus unterschiedlichen Branchen den Preis erhalten und dadurch mehr öffentliche Sichtbarkeit und Beachtung erlangt. Der 1. Preis ist mit 5.000 Euro, der 2. Preis mit 1.000 Euro dotiert.
Die Bewerbungsunterlagen können heruntergeladen werden unter: http://www.saechsischer-gruenderinnenpreis.de
Zahlen, Daten, Fakten zum Sächsischen Gründerinnenpreis
Initiator: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration
Wird verliehen durch: die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Petra Köpping
Wird jährlich verliehen seit: 2008 durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Preisgelder: 1. Preis - 5.000,00 Euro, 2. Preis - 1.000,00 EUR
Anzahl der Bewerbungen seit 2008: ca. 270
Teilnahme: Sächsische Unternehmensgründerinnen, die ein Unternehmen in einer beliebigen Rechtsform (außer Einzelunternehmerin) gegründet haben. Bewerbungen von Unternehmerinnen, deren Unternehmen älter als sieben Jahre (31.10.2009) ist, werden im Wettbewerb nicht berücksichtigt. Es können auch Vorschläge eingereicht werden. Bewerberinnen der Vorjahre, die den Preis nicht erhalten haben, können sich noch einmal bewerben.
Sächsischer Gründerinnenpreis | http://www.saechsischer-gruenderinnenpreis.de
Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/205871?page=2
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