2017
24. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands in Wolfsburg mit Beteiligung sächsischer Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten erfolgreich zu Ende gegangen
Gelingende Gleichstellungspolitik ist einer der entscheidenden Faktoren für die Zukunftsfähigkeit der Kommunen. Arbeitswelt und Gesellschaft ändern sich rasant. Die Auswirkungen davon sind als erstes in den Kommunen zu spüren. Schon heute, in Zeiten des beginnenden Fachkräftemangels und der Konkurrenz um Arbeitskräfte, spielen Themen wie familien- und pflegefreundliche Arbeitsmodelle, die den Bedürfnissen von Männern und Frauen gleichermaßen gerecht werden, eine große Rolle. Lebenswerte Kommunen werden zunehmend solche sein, die die Ansprüche von allen Einwohnern und Einwohnerinnen berücksichtigen: In der Stadt- und Verkehrsplanung, im Mitspracherecht in Politik und Verwaltung, in der Beset-zung von Führungspositionen und in der gendergerechten Verwendung von kommunalen Geldern.
Eine Kommune mit Zukunft muss unmittelbare und mittelbare Diskriminierung von Frauen und Mädchen beseitigen und gleiche Verwirklichungschancen für Alle schaffen, unabhängig vom Geschlecht.
Kommunen sollen „Kommune mit Zukunft" werden fordern die Teilnehmerinnen der 24. Bundeskonferenz. Dazu gehört:
- die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen in allen Bereichen und bei allen kommunalpolitischen Entscheidungen.
- als „Kommune der Zukunft" dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer von veränderten Arbeitsbedingungen gleichermaßen profitieren
- gegen Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt und gegen Gewalt und Diskriminierung einzutreten
- Vorbild für eine gerechte Gesellschaft zu sein
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind dafür unverzichtbar. Auf der Bundeskonferenz haben die ca. 400 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte die „Wolfsburger Erklärung" verabschiedet. Darin fordern wir u. a.:
- eine verbindliche und hauptamtliche Gleichstellungsarbeit für alle Kommunen
- ausreichende Ressourcen und Rechte für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- bundesweit einheitliche Standards für die Gleichstellungspolitik vor Ort
- die Berücksichtigung der Lebenswirklichkeit von Frauen, Männern, Mädchen und Jungen bei allen kommunalpolitischen Entscheidungen. Voraussetzung dafür ist auch, dass mehr Frauen in politischen Gremien und in Führungspositionen der Verwaltung und bei den kommunalen Töchtern vertreten sind.
Die Erfahrung zeigt: Freiwillig passiert das nicht. Deshalb braucht es eine Quotierung in allen entscheidenden politischen und wirtschaftlichen Gremien und Landesgleichstellungsgesetze in allen Bundesländern, die eine Quotierung auch in kommunalen Gremien vorschreiben. Gerade in Zeiten von erstarkenden populistischen Tendenzen besteht die Gefahr des gesellschaftlichen Rückschrittes. Dieser geht besonders zu Lasten von Frauen und Mädchen. Gleichberechtigte Rollenbilder treffen so auf Konzepte, die wir längst als veraltet geglaubt hatten. Das erfordert eine klare Positionierung seitens der Politik für eine lebenswerte Gesellschaft für Frauen und Männer.
Informationen zur Konferenz: www.frauenbeauftragte.de
Twitter: gleichberechtigt@bagkommunal
Infos zur Konferenz: #gleichstellungistzukunft und #Damenwahl
Die „Wolfsburger Erklärung!", weitere Dokumente und Fotos finden Sie zur kostenfreien Verwendung unter: www.frauenbeauftragte.org/aktion/24-bundeskonferenz-wolfsburg-2017-0
Auf der Internetseite der BAG finden sich im login – Bereich Fotos von der BUKO, die nach und nach eingestellt werden. Diese können zum Download und für die Arbeit genutzt werden. Bitte immer die Quelle benennen: BAG/Susanne Hübner.
Und: Der neue Film „Agentinnen des Wandels“ ist jetzt unter youtu.be/U-MiY4TxCyY (Link kopieren und im Browser einfügen) zu sehen!


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